Die neue DIN 18041 – Hörsamkeit in Räumen

1968 wurde erstmals durch das Deutsche Institut für Normierung e.V. ( DIN ) eine Richtlinie erarbeitet, die die raumakustischen Erfordernisse im Bereich des Hörens in kleinen und mittleren Raumgrößen festgeschrieben hat. Eine weitere Anpassung an zeitgemäße Änderungen erfolgte 2004. Die nun völlig überarbeitete Neufassung erfolgte nun 2016 mit dem Titel „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“. Damit stellt diese Neufassung der DIN 18041 eine eindeutige Vorgabe als Anforderung und Empfehlung für die künftige Raumplanung für das gegenseitige Hören und Verstehen dar. Auch dem Finden von Ruhe in Arbeitsräumen fällt eine besondere Bedeutung zu.

Wer aber glaubt, die DIN-Norm wäre nur eine Empfehlung, der irrt. Eine Norm ist eine „allgemein anerkannte Regel der Technik“. Und wer so eine anerkannte Regel nicht beachtet, begeht einen Planungsfehler. So nachzulesen in der VOB/B, §13, wo die anerkannte Regel der Technik explizit erwähnt wird. Wer also nicht sachgerecht plant, begeht eine positive Vertragsverletzung und haftet dafür. Denn ohne gute Akustik ist ein Raum nicht richtig nutzbar.

Wir empfehlen an dieser Stelle einige Regelwerke als Verlinkung.

Schallsauger DIN Norm Messung
DIN Literatur

Mehr Informationen zur DIN 18041 unter

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